Meine Rechte
Die Wiener Monitoringstelle bezieht sich in ihrer Arbeit auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention), BGBl. III Nr. 105/2016.
Die Grundlage für die Ausgestaltung der Wiener Monitoringstelle findet sich im Wiener Antidiskriminierungsgesetz, § 7b, LGBl. Nr. 53/2014.
Die Wiener Monitoringstelle hat sich gemäß § 7b Abs. 6 Wiener Antidiskriminierungsgesetz idgF. eine Geschäftsordnung gegeben.
Geschaeftsordnung 26.5.20152.pdf
Die Wiener Monitoringstelle möchte die Artikel der UN-Konvention in einer kurzen Fassung zeigen und wird diese Texte ständig weiter entwickeln.
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
Artikel 3 – Allgemeine Grundsätze
Artikel 4 – Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 5 – Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Artikel 6 – Frauen mit Behinderungen
Artikel 7 – Kinder mit Behinderungen
Artikel 8 – Bewusstseinsbildung
Artikel 11 – Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Artikel 12 – Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 14 – Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 16 – Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 17 – Schutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 18 – Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Artikel 19 – Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft
Artikel 20 – Persönliche Mobilität
Artikel 21 – Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Artikel 22 – Achtung der Privatsphäre
Artikel 23 – Achtung der Wohnung und der Familie
Artikel 26 – Vermittlung von Fähigkeiten und Rehabilitation
Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung
Artikel 28 – Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Artikel 29 – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Artikel 30 – Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Artikel 31 – Statistik und Datensammlung