Artikel 1 - Zweck
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Menschenrechte und Freiheiten. Die UN-Konvention soll das gewährleisten.
Alle Menschen, die über einen längeren Zeitraum eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, werden von der UN-Konvention geschützt. Sie sollen ohne Barrieren und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle