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Artikel 1 - Zweck

Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Menschenrechte und Freiheiten. Die UN-Konvention soll das gewährleisten.

 

Alle Menschen, die über einen längeren Zeitraum eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, werden von der UN-Konvention geschützt. Sie sollen ohne Barrieren und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.

 

 

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Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:

https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:

Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle