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Artikel 10 - Recht auf Leben

Die Staaten müssen sicherstellen und alles dafür tun (erforderliche Maßnahmen treffen), dass/damit alle Menschen (egal, ob mit oder ohne Behinderungen) ein Recht auf Leben haben.

 

 

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Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:

https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:

Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle