Artikel 10 - Recht auf Leben
Die Staaten müssen sicherstellen und alles dafür tun (erforderliche Maßnahmen treffen), dass/damit alle Menschen (egal, ob mit oder ohne Behinderungen) ein Recht auf Leben haben.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle