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Artikel 17 - Schutz der Unversehrtheit der Person

Das Recht auf Achtung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens wird geschützt.

 

 

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Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:

https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:

Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle