Artikel 17 - Schutz der Unversehrtheit der Person
Das Recht auf Achtung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens wird geschützt.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle