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Artikel 18 - Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

In diesem Artikel geht es um das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsortes und der dazu notwendigen Dokumente zum Nachweis der Staatsangehörigkeit.

Menschen mit Behinderungen haben unter anderem das Recht 

  • eine Staatsangehörigkeit zu erwerben;

  • Dokumente zum Nachweis der Staatsangehörigkeit zu erhalten und

  • ihr eigenes Land zu verlassen und wieder einzureisen.

Auch Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und vor allem ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

 

 

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Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:

https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:

Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle