Artikel 19 - Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte inklusiv in der Gemeinschaft zu leben.
Menschen mit Behinderungen müssen selber wählen können, wo und mit wem sie leben. Sie sind nicht verpflichtet, in Heimen zu leben.
Menschen mit Behinderungen müssen Unterstützungsdienste und Persönliche Assistenz bekommen können.
Gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen müssen auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle