Artikel 21 - Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Die Staaten müssen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur ihre Meinung frei äußern können, sondern auch alle Informationen dafür bekommen können:
Informationen müssen kostenlos und barrierefrei zur Verfügung stehen;
Behörden müssen Gebärdensprachen, Brailleschrift und ähnliche Kommunikationsformen akzeptieren;
private Dienstanbieter sollen ihre Leistungen barrierefrei anbieten;
Massenmedien sollen ihre Leistungen barrierefrei anbieten und
Gebärdensprachen müssen anerkannt und gefördert werden.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle