Artikel 22 - Achtung der Privatsphäre
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Schutz vor Eingriffen in ihr Privatleben, ihre Familie, ihre Wohnung, ihren Schriftverkehr oder ihre Ehre. Auch ihre Daten über die Person, Gesundheit und Rehabilitation müssen geschützt werden.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle