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Artikel 23 - Achtung der Wohnung und der Familie

Alle Menschen mit Behinderungen haben das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen sowie selbst zu entscheiden, ob sie Kinder wollen.

Die Staaten unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Pflichten; das Wohl des Kindes ist immer ausschlaggebend.

Kinder mit Behinderungen haben die gleichen Rechte auf das Familienleben und dürfen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen von ihren Eltern getrennt werden.

 

 

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Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:

https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:

Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle