Artikel 26 - Vermittlung von Fähigkeiten und Rehabilitation
In diesem Artikel geht es um Maßnahmen, die ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und volle Inklusion in alle Aspekte des Lebens ermöglichen sollen. Die Staaten müssen umfassende Dienste zur Vermittlung von Fähigkeiten und zur Rehabilitation schaffen.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle