Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung
Menschen mit Behinderungen müssen wie alle anderen Menschen das Recht haben, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen. Jede Diskriminierung ist verboten.
Sie müssen ihren Arbeitsort frei wählen können und Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung haben.
Zwangsarbeit ist verboten.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle