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Artikel 28 - Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

In diesem Artikel geht es um das Recht, ein gutes und ausreichend abgesichertes Leben führen zu können, wobei aufgezählt wird, was unter anderem dazu gehört: Essen, Kleidung und Wohnmöglichkeit müssen vorhanden sein und man muss damit gut leben können.

Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen muss sich verbessern und Staaten müssen das ermöglichen und dabei ist darauf zu achten, dass es keine Benachteiligung gibt. 

Staaten müssen dafür etwas tun (Maßnahmen treffen):

  • alle Menschen (egal, ob mit oder ohne Behinderungen) müssen die Möglichkeit haben, sauberes Wasser zu bekommen;

  • Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, preisgünstige Unterstützung und Geräte zu bekommen;

  • Menschen mit Behinderungen (vor allem Frauen und Kinder) müssen vor Armut geschützt werden (Armutsbekämpfung);

  • Menschen mit Behinderungen, die in Armut leben, müssen von den Staaten unterstützt werden;

  • Menschen mit Behinderungen müssen in öffentlich geförderten Wohnungen wohnen dürfen/können und 

  • alle Menschen (egal, ob mit oder ohne Behinderungen) müssen die Möglichkeit haben, Unterstützung für das Alter und die Sicherheit im Alter zu haben (Altersversorgung).

 

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Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:

https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:

Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle