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Artikel 3 - Allgemeine Grundsätze

Dieser Artikel beschreibt die Grundlagen, auf denen die UN-Konvention aufbaut. 

Es werden insgesamt acht Grundlagen aufgezählt:

  • Die inneren Werte jedes Menschen (Würde), selbständiges Handeln (individuelle Autonomie) und die Freiheit jedes Menschen müssen geachtet und ermöglicht werden;

  • Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden (Nichtdiskriminierung);

  • Alle Menschen dürfen immer und überall dabei sein und mitmachen (volle Teilhabe) und alle Menschen - so, wie sie sind - sind Teil der Gesellschaft (Inklusion);

  • Menschen sind unterschiedlich (vielfältig) und diese Unterschiede müssen anerkannt (akzeptiert) werden;

  • Alle Menschen müssen gleiche Chancen und Möglichkeiten haben (Chancen-gleichheit);

  • Hindernisse dürfen Menschen nicht behindern (Barrierefreiheit);

  • Männer und Frauen müssen gleich behandelt werden und müssen gleiche Möglichkeiten haben (Gleichberechtigung);

  • Kinder mit Behinderungen müssen in ihren Fähigkeiten gefördert werden und müssen so sein dürfen, wie sie das wollen (Recht auf Wahrung von Identität).

 

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Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:

https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:

Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle