Artikel 33 - Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Österreich muss unabhängige Stellen schaffen, um die Umsetzung in Österreich zu überwachen und auf Mängel aufmerksam zu machen. In Wien ist das die Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle