Artikel 4 - Allgemeine Verpflichtungen
Dieser Artikel beschreibt, was Österreich auf Ebene des Bundes, der Länder und Gemeinden tun muss, um die UN-Konvention umzusetzen.
Dazu gehört
sicherzustellen, dass Gesetze und Verordnungen in Einklang mit der Konvention stehen;
Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen staatlichen Vorhaben zu berücksichtigen;
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auch durch Unternehmen und Privatpersonen zu verbieten;
Forschung zur Förderung von universellem Design (siehe Artikel 2) und für leistbare Technologien und Hilfsmittel zu fördern;
barrierefrei Informationen über Mobilitätshilfen und unterstützende Geräte zur Verfügung zu stellen.
Im Sinn der Partizipation müssen Menschen mit Behinderungen in die Ausarbeitung von Gesetzen und Konzepten zur Umsetzung dieser Konvention einbezogen werden.
Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214
Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:
Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle