zum Hauptinhalt springen

Artikel 6 - Frauen mit Behinderungen

Frauen mit Behinderungen werden oft wegen ihres Frau-Seins und der Behinderung benachteiligt. Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) muss Maßnahmen zum Schutz vor diesen mehrfachen Diskriminierungen ergreifen.

Bund, Länder und Gemeinden müssen Maßnahmen treffen, damit sich Frauen mit Behinderung

  • frei entfalten können,

  • selbstbestimmt leben können und

  • alle Rechte der UN-Konvention ausüben können.

 

Zurück zur Übersicht 

Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:

https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:

Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle