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Artikel 7 - Kinder mit Behinderungen

In diesem Artikel geht es um die Gewährleistung, dass das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird.

Auch Kinder mit Behinderungen haben gleich wie alle anderen Kinder das Recht auf freie Meinungsäußerung und entsprechende Berücksichtigung ihrer Meinung sowie altersgemäßer Unterstützung dabei.

 

 

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Hier finde ich die UN-Behindertenrechts-Konvention:

https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

Hier finde ich die Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle:

Geschäfts-Ordnung der Wiener Monitoring-Stelle