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Kinder mit Behinderungen haben Recht auf inklusive Ferienangebote

08.07.2020

Sommer-Ferienangebote für Kinder helfen nicht nur Eltern, ihre Kinder in den Schulferien gut zu betreuen, sie stellen für Kinder eine tolle Möglichkeit dar, gemeinsam zu spielen, neue Freundschaften zu knüpfen und sich zu erholen. Besonders jetzt, in Zeiten von COVID-19 und nach der langen Quarantäne, sollen alle Kinder wieder unbeschwert Sozialkontakte und Freizeitabenteuer leben.

„Damit wirklich alle Kinder von Ferienangeboten profitieren, sind ausreichend Plätze zu schaffen und diese umfassend inklusiv und barrierefrei zu gestalten“, gibt Tobias Buchner, Bildungsexperte des Unabhängigen Monitoringausschusses, zu bedenken. „Spiel- und Lernmöglichkeiten müssen für Kinder mit Behinderungen wie für alle anderen zugänglich sein, sodass Freizeit gemeinsam erlebt werden kann. Auch im Anmeldeprozess von Kindern mit Behinderungen darf es zu keinerlei Ungleichbehandlungen kommen.“

Eltern von Kindern mit Behinderungen darf auf keinen Fall der Eindruck vermittelt werden, dass die Mitnahme eines Kindes mit Behinderungen als Gnadenakt angesehen werden muss.

Martin Ladstätter von der Wiener Monitoringstelle weist auf Folgendes hin: „Selbst gut gemeinte Angebote verfallen manches Mal in den Fehler, testen zu wollen, ob Kinder mit Behinderungen fit für ein Angebot sind. Vielmehr muss es bei ernst gemeinter Inklusion aber umgekehrt sein: Was benötigen Angebote, um fit für Kinder mit Behinderungen zu sein? Welche Ressourcen müssen dafür bereitgestellt werden?“

Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich als Vertragsstaat sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können.

Nicht nur Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf inklusive Ferienangebote, sondern auch deren Eltern haben ein Recht, ihre Kinder im Sommer gut betreut zu wissen.

Was haben
der Unabhängige Monitoringausschuss und
die Wiener Monitoringstelle über
Ferienangebote für Kinder mit Behinderungen
geschrieben?

 

Was haben die Kinder davon?
 

Diese Ferienangebote helfen Kindern.
So haben Kinder Gelegenheit
mit anderen Kindern zu spielen
wenn Ferien sind und
die Schulen nicht offen haben.

 

Was haben die Eltern davon?
 

Die Eltern können Pause machen
wenn die Kinder bei einem Feriengebot spielen.

Eltern von Kindern mit Behinderungen
darf niemand sagen
dass ihre Kinder nur ausnahmsweise
mitspielen dürfen.

 

Was sagt Tobias Buchner
vom Unabhängigen Monitoringausschuss?

 

Ferienangebote müssen barrierefrei
und inklusiv sein
damit Kinder mit Behinderungen
auch etwas davon haben.
Tobias Buchner ist ein Experte für
die Ausbildung von Kindern.

 

Was sagt Martin Ladstätter
von der Wiener Monitoringstelle?

 

Martin Ladstätter
von der Wiener Monitoringstelle sagt:
Oft wird der Fehler gemacht
dass man schauen will
ob Kinder mit Behinderungen
bei Ferienangeboten mitspielen können.
Das ist dann so wie ein Test für die Kinder.
Das ist falsch.
Martin Ladstätter sagt auch:
Ferienangebote müssen so sein
dass Kinder mit Behinderungen
auch mitmachen können.

In Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention steht
dass Österreich alles tun muss
dass Kinder mit Behinderungen
gleichberechtigt mit anderen Kindern

- spielen
- sich erholen und
- Sport machen können.

Martin Ladstätter sagt auch noch:
Nicht nur Kinder mit Behinderungen
haben ein Recht auf barrierefreie Ferienangebote
sondern auch Eltern von Kindern mit Behinderungen
haben ein Recht darauf.